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Turkish·Nights Stuttgart

Widerrufsbelehrung

Pflichtinformation nach § 312d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 3 EGBGB. Stand: 19. Oktober 2026.

Kein Widerrufsrecht bei Veranstaltungstickets

Beim Kauf von Eintrittskarten für unsere Veranstaltungen besteht kein Widerrufsrecht.

Grund: Es handelt sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Für solche Verträge ist das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gesetzlich ausgeschlossen.

Warum gilt diese Ausnahme?

Ein Platz bei einer Veranstaltung kann nach einem Widerruf in der Regel nicht mehr sinnvoll weiterverkauft werden — je näher der Termin, desto weniger. Der Gesetzgeber nimmt terminbezogene Freizeitveranstaltungen deshalb vom Widerrufsrecht aus. Die gleiche Ausnahme gilt etwa für Konzerte, Theaterkarten und Sportveranstaltungen.

Was der Ausschluss bedeutet

Nach Abschluss des Kaufs können Sie den Vertrag nicht widerrufen und haben keinen Anspruch auf Rückzahlung, weil Sie Ihre Meinung geändert haben oder verhindert sind.

Bitte prüfen Sie daher vor dem Kauf: Datum, Uhrzeit, Ort, Altersgrenze und Anzahl der Tickets.

Welche Rechte Sie behalten

Der Ausschluss des Widerrufsrechts lässt Ihre übrigen gesetzlichen Rechte unberührt. Insbesondere gilt:

Kulanz

Außer bei Absage oder Verlegung (siehe oben) werden Tickets nicht erstattet, mit einer Ausnahme: Wer sich der Zielgruppe der Veranstaltung (Studierende und junge Menschen in Deutschland) nicht zugehörig fühlt, kann bis 48 Stunden vor Beginn die Erstattung verlangen.

Wenn Sie nicht kommen können, können Sie Ihr Ticket bis 24 Stunden vor Beginn auf eine andere Person übertragen: Schreiben Sie uns Namen und E-Mail-Adresse der neuen Person an team@turkishnights.de; das Ticket wird auf den neuen Namen erneut zugesandt. Einzelheiten: AGB §§ 4 und 6, Hausordnung.

Verantwortlich

Yusuf Yigit Ilhan
Königstraße 27
70173 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: team@turkishnights.de

Hinweis

Diese Belehrung wurde für diese Veranstaltungsreihe erstellt und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor dem Start des Ticketverkaufs sollte sie anwaltlich geprüft werden.

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